Unser Umgang mit Vermögen ist geprägt durch unsere Lebensgeschichte. Wer sich im reifen Alter mit dem Vererben seines Vermögens beschäftigt, setzt sich automatisch auch mit seinem Leben auseinander.
Auf Sachwerte wie Liegenschaften, Kunst und persönliche Gegenstände trifft dies in noch stärkerem Masse zu als auf liquides Vermögen. Loslassen von Vermögen heisst daher immer auch, ein Stück seiner Lebensgeschichte loszulassen. Was bleibt, ist die Erinnerung.
Die Beschäftigung mit seiner Biographie und insbesondere mit der thematischen Teilbiographie der Vermögensbiographie zeigt auf, welche materiellen Dinge zu welchem Zeitpunkt wichtig waren und welche es immer noch sind. Die Teilbiographie der Beziehungen zu seinen Familienangehörigen, Bekannten und weiteren Personen, die im Leben eine Rolle gespielt haben, vergegenwärtigt, wie sich das persönliche Verhältnis zu wichtigen Bezugspersonen im Verlaufe der Zeit entwickelt hat. Die „Wertebiographie“ wiederum, also das Bewusstwerden, welche Werte und Grundüberzeugungen im Leben zentral waren und welche Werte weitergegeben werden sollen, kann hilfreich sein, wenn es darum geht, Verwendungszwecke für Teile seines Nachlasses zu finden, für welche keine geeigneten Erben vorhanden sind. Die so gestaltete Beschäftigung mit seiner Lebensgeschichte ist nicht Selbstzweck, sondern dient im Rahmen des Prozesses des Vererbens der Klärung möglicher Verwendungszwecke des Nachlasses. Die Umsetzung erfolgt im biographischen Gespräch mit dem Erbschaftscoach.
Halten Sie Ihre Lebenserinnerungen für sich und für ausgewählte nahestehende Personen fest. Als Biographie oder Teilbiographie zur Weitergabe zu Lebzeiten oder als geistiges Vermächtnis nach dem Ableben. Sprechen Sie mit dem Erbschaftscoach über das Abfassen einer Biographie oder Teilbiographie.